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Mai 2019

Widerspruchslösung

 

Ein neues Gesetz, das Leben rettet oder doch nur eine Hau-Ruck-Lösung?

 

Den Tod vor Augen weil kein Spenderorgan zur Verfügung steht. Natürlich ist das eine Katastrophe: 80 Prozent der Deutschen befürworten die Organspende, aber nur ein kleiner Bruchteil hat einen Organspenderausweis. Wo wir in Deutschland mit unseren Gesetzen stehen und was auch Sie betreffen könnte erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Patienten mit chronischem Nierenversagen die auf eine Dialyse angewiesen sind warten in Deutschland im Schnitt sechs Jahre auf eine Spenderniere. „Rund 8.000 Dialyse-Patienten stehen derzeit auf der Warteliste für eine Transplantation“, so der DGU-Pressesprecher Prof. Dr. Christian Wülfing.

 

Die Dialyse erhält das Leben, kann aber Begleiterscheinungen des chronischen Nierenversagens wie Hormonstörungen, Bluthochdruck, Arterienverkalkung, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes, Organschäden usw. nicht verhindern.

 

„Dialysepatienten werden mit der Dauer der Therapie immer kränker und haben dadurch eine erheblich verkürzte Lebensdauer“, sagt DGU-Präsident und Transplantationsmediziner Prof. Dr. Oliver W. Hakenberg. Er warnt zudem: „Je länger ein Mensch eine Dialysetherapie erhält, desto fortgeschrittener sind die Organschäden und desto schlechter sind die Ergebnisse einer späteren Nierentransplantation.“

 

In unseren beiden Standorten Neuperlach und Bogenhausen setzt sich unser Ärzteteam täglich dafür ein, dass diese Begleiterscheinungen möglichst ausbleiben und – falls sie auftreten – mit der bestmöglichen medizinischen Versorgung behandelt werden.

 

   Zum Artikel (urologenportal.de)

 

    Gesetzesentwurf als PDF herunterladen (165 KB)

Widerspruchslösung mit Diskussionsbedarf

 

In Berlin wurde am 1. April 2019 ein Vorschlag der Abgeordneten vorgestellt der uns alle betrifft.

 

„Der gemeinsame Vorschlag der Abgeordneten Jens Spahn (CDU), Professor Karl Lauterbach (SPD), Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Dr. Petra Sitte (LINKE) sieht vor, dass in Zukunft jede und jeder als Organ- und Gewebespender gilt, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten einen Widerspruch oder einen entsprechend anders lautenden Willen erklärt.“ Berichtet das Bundesministerium für Gesundheit.

 

Ist es noch eine Organspende, wenn jeder erst einmal widersprechen müsste?

 

Zu dieser verallgemeinernden Widerspruchslösung besteht durchaus noch Diskussionsbedarf. Es sollte besser weiterhin aufgeklärt und noch mehr Bewusstsein geschaffen werden, wie bedeutend es für jeden einzelnen Bürger ist, sich mit den Angehörigen zu Lebzeiten über dieses Thema auszusprechen und eine klare Entscheidung zu treffen.

 

Zudem sind selbstverständlich die Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern zu optimieren. Ein zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende ist zum 1. April 2019 nach zwei Lesungen in Kraft getreten.

 

Zu den Regelungen des Gesetztes zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende:

 

 

 

   Mehr Informationen (bundesgesundheitsministerium.de)

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