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AKTUELLE NACHRICHTEN
September 2016
Trotz Dialyse arbeiten?
Die Diagnose „Dialysepflicht“ muss nicht bedeuten, für immer Arbeitsunfähig zu sein. Natürlich ist die Nachricht für viele Patienten erst einmal ein Schock.
Doch sobald geeignete Therapien eingeleitet sind und sich wieder eine gewisse Alltagsregelmäßigkeit einstellen konnte gibt es bestimmt bessere Alternativen, als die Betroffenen vorschnell in Rente zu schicken.
Flexible Arbeitszeiten wären z. B. eine gute Möglichkeit. „Ein flexibles Arbeitszeitmodell stellt für viele nierenkranke Menschen eine große Entlastung dar. Sie haben sogar einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeittätigkeit, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung darauf angewiesen sind (§ 81 Abs. 5 SGB IX). Wenn eine flexible Arbeitszeit nicht möglich ist, können die Krankenkassen einspringen und für die Dauer, in denen der Arbeitnehmer aufgrund der Dialyse ausfällt, Krankengeld zahlen.“ so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) GbR.
Weitere Infos und Praxisbeispiele, die Mut machen sollen:
Ein bedeutendes Problem stellt sicherlich der große Zeitaufwand dar, der für eine Blutwäsche notwendig ist. Dafür könnte aber evtl. eine Dialyse über Nacht in Frage kommen.
Besondere Hilfen im Beruf
Wenn der Gesundheitszustand eines Dialysepatienten eine Berufstätigkeit grundsätzlich zulässt, sollte natürlich auch einiges vermieden werden wie z. B. „Körperlich schwere Tätigkeiten, Wechselschichten oder Nachtarbeit, Nässe, Kälte, Hitze, Staub, Dämpfe und Gase, Zugluft oder starke Temperaturschwankungen, Arbeiten unter starkem Zeitdruck oder im Akkord, oder auch große Entfernungen zwischen Wohnung, Arbeitsplatz und Dialysezentrum“, so das beta Institut gemeinnützige GmbH, ein Institut für angewandtes Gesundheitsmanagement, Entwicklung und Forschung in der Sozialmedizin aus Augsburg.
Dieses Institut informiert auch über Dialyse am Arbeitsplatz, wie auch über besondere Hilfen im Beruf und relevante Themen wie Entgeltfortzahlung, Krankengeld und stufenweise Wiedereingliederung.
Es gibt sicherlich einige Hürden zu überwinden, wenn man als Dialysepatient arbeiten
möchte – aber sind diese Hürden nicht doch schnell aufzuwiegen mit der Freude, für sich selbst sorgen zu können und ein selbstbestimmtes Leben weiterzuführen?
INFORMATION
Regelungen zum Nachteilsausgleich
Für einige Nachteile, die sich bei Dialysepatienten im Arbeitsleben ergeben versucht das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch SGB IX auszugleichen. Der Gesetzgeber hat für Betroffene Menschen einen Nachteilsausgleich vorgesehen. Grundlage für einen Nachteilsausgleich ist ein Grad der Behinderung (GdB).
Der Verein PKD Familiäre Zystenniere e. V. hat Informationen zu diesem Thema veröffentlicht: